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Das Raubkunst-Rückgabe-System muss beendet werden
Von Peter Haisenko
Vor nicht allzu langer Zeit hat die deutsche Außenministerin Kunstgegenstände an Nigeria gegeben, die Deutschland von England gekauft hatte. England hatte diese von Nigeria unter ungeklärten Umständen genommen. Mir ist ein solches Rückgabeverfahren nur von der BRD bekannt.
Am Beispiel Nigeria kann ausgeführt werden, wie wenig Rückgabeverfahren nach Jahrzehnten oder Jahrhunderten nach rechtsstaatlichen Prinzipien ablaufen. Die deutschen Eigentümer der Nigeria-Artefakte haben keine Regressansprüche an die Verkäufer in England gestellt, obwohl sie diese nach rechtsstaatlichen Kriterien rechtmäßig von England erworben haben. Das heißt, wenn diese zurückgegeben werden sollen, dann müsste der englische Verkäufer die Artefakte zurückkaufen um sie dann nach Nigeria zurückzuführen. Wenn, ja wenn der Ersterwerb unrechtmäßig erfolgt wäre. Das ist aber heute schwerlich festzustellen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Eigentumsübergang ein normaler Kaufvorgang war. Selbst dann, wenn die „Bezahlung“ aus Glasperlen bestand. Man erinnere sich an Peter Stuyvesant, der die Insel Manhattan den Indianern abgekauft hat und niemand auf die Idee käme, Manhattan jetzt an die Indianer zurückzugeben oder an die Holländer.
Es ist immer zweifelhaft, Ansprüche zu reklamieren, die sich auf Vorgänge oder Zustände beziehen, die 100 oder gar 2.000 Jahre zurückliegen. In der BRD verfallen finanzielle Ansprüche schon nach drei Jahren, wenn sie nicht vorher angemeldet worden sind. Ich verfalle immer wieder in ungläubiges Erstaunen, wenn vermeldet wird, deutsche Museen durchforsten ihre Bestände, ob sich da nicht Kunstgegenstände befinden, die an Nachkommen von Juden gegeben werden können, die dereinst die Eigentümer waren. Hier stößt man zwangsläufig auf das gleiche Problem wie mit den Kunstgegenständen aus Nigeria. Wie will man nach 90 Jahren feststellen, wie damals der Eigentümerwechsel abgelaufen ist? Wieviele Zwischeneigentümer gab es bis heute? Muss man davon ausgehen, dass die sekundären Eigentumswechsel nach gültigem Recht rechtmäßig stattgefunden haben? Läuft man nicht Gefahr, dass altes Unrecht mit neuem kompensiert wird?
Ein Prozent von 1280 Bildern ist als Raubkunst bezeichnet worden
Erinnern Sie sich noch an Herrn Cornelius Gurlitt? Das war der Mann, bei dem im Frühjahr 2012 1280 Kunstwerke in seiner Wohnung in Schwabing gefunden wurden. Reflexartig wurde sofort von Raubkunst gesprochen. Immerhin konnte bei 499 dieser Werke der Verdacht angemeldet werden, es handele sich um NS-Raubkunst. Eine genauere Untersuchung konnte dann mit aller Gewalt für 14 ein Zusammenhang mit Raubkunst hergestellt werden. Nachdem schon mal präventiv alle 1280 Kunstwerke beschlagnahmt worden sind, was sich später als unrechtmäßig herausgestellt hat. So stellen wir fest: Mit bestem Willen konnte gerade mal ein Prozent der Werke als NS-Raubkunst bezeichnet werden. Nicht veröffentlich wurde, wie diese Beurteilung zustande gekommen ist. Herrn Gurlitt wurde großes Unrecht angetan und er verstarb wenige Jahre später. Eine Kompensierung für das erlittene Unrecht wurde Herrn Gurlitt nicht zugesprochen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwabinger_Kunstfund
In diesem Bericht über Gurlitt in Wikipedia kann man auch Rechtsgutachten einsehen
Ich zitiere:
Der Rechtshistoriker Uwe Wesel erklärte am 1. Dezember 2013 im Deutschlandfunk, Gurlitt sei der rechtmäßige Besitzer aller bei ihm beschlagnahmten Werke. Es gebe heute keine Möglichkeit mehr, den ursprünglichen Eigentümern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg hätten die Alliierten gesetzlich geregelt, dass Rückerstattungsansprüche der ursprünglichen Eigentümer ausgeschlossen seien (MilRegG Nr. 59[48]). Diese gesetzliche Verordnung betraf allerdings lediglich die britische Besatzungszone, zudem werden in dem Dokument sehr wohl Fälle der verpflichtenden Rückerstattung benannt. Wesel führt dennoch weiter aus, es sei leider so, dass Juristen von heute diese alliierten Gesetze oft nicht mehr kennen würden. Die Staatsanwaltschaft Augsburg habe deshalb wahrscheinlich aus Unkenntnis schwere rechtliche Fehler begangen und sich der Amtspflichtverletzung schuldig gemacht. Die Beschlagnahme und die Veröffentlichung der Bilder in der Lost-Art-Datenbank seien nicht rechtmäßig. Er sehe darin einen Staatshaftungsfall, sodass Gurlitt den Schaden, der ihm aus alledem entstanden sei, vom Staat ersetzt verlangen könne.[49]
Carl-Heinz Heuer fasst die Situation wie folgt zusammen: So moralisch unhaltbar die Verfolgung „entarteter“ Kunst auch gewesen sei, aus juristischer Sicht könne keine Restitution verlangt werden. Nicht nur die Beschlagnahme aus staatlichen Museen, sondern auch die Enteignung aus privaten Sammlungen seien trotz all ihrer Verwerflichkeit wirksam vorgenommene Rechtsakte des von nationalsozialistischer Herrschaft dominierten Deutschen Reichs. Was bleibe, sei allein eine moralische Dimension.[47]
Erbschaftssteuer für Rückgabe von Raubkunst wird nicht erhoben
Die einzige je bestehende Rechtsgrundlage war das amerikanische Militärregierungsgesetz Nr. 59[50] vom 10. November 1947, das von den britischen und französischen Besatzungskräften durch eigene Regelungen weitgehend übernommen wurde. Das Gesetz ging grundsätzlich von einem verfolgungsbedingten Vermögensverlust aus, wenn eine Übertragung nach dem 30. Januar 1933 getätigt worden war; es bestand also eine Beweislastumkehr. Die Ansprüche konnten aber nur innerhalb einer Meldefrist von einem Jahr angemeldet werden, da die Alliierten den Wiederaufbau des Landes nicht durch längerandauernde Rechtsunsicherheiten gefährden wollten. Am 30. Juni 1950 verfielen bis dahin nicht angemeldete Ansprüche für immer.[51] Eine nachfolgende zivilrechtliche Verfolgung war ausdrücklich ausgeschlossen.
Im Juli 1957[55] erließ der Deutsche Bundestag das Bundesrückerstattungsgesetz; es regelte nur materielle Schäden, aber keine Rückerstattung. Nach Remy „blieb das Gesetz....deutlich hinter dem Militärregierungsgesetz zurück...; es wurde festgelegt, dass ein Vermögensverlust durch Verkauf nicht ausgeglichen werden sollte, selbst wenn er etwa unter dem Druck erfolgt war, auferlegte Zwangssteuern bezahlen zu müssen. Damit war ... ein wesentlicher Teil der abhanden gekommenen Kunstwerke von der finanziellen Entschädigung ausgenommen.“[56] Dies galt auch für das Gebiet der ehemaligen DDR. Die Volkskammer erließ am 23. Dezember 1990 das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen – Vermögensgesetz – (VermG) vom 23. September 1990, dessen Durchführung schließlich als fortgeltendes Recht dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) übertragen wurde. Die Anmeldefrist endete zum 30. Juni 1993.[57]
Übliches Recht gilt für Juden nicht
Soweit Wikipedia. Selbst Wikipedia stellt fest, dass es nach Recht und Gesetz, Besatzerrecht und Bundesdeutschem, keine Rechtsgrundlage gibt für die Rückgabe von Kunstwerken, selbst wenn es sich um NS-Raubkunst handeln könnte. Wie kann es dann sein, dass gerade aktuell bayrische Museen ihre Bestände nach Raubkunst durchforsten, um sie jüdischen Erben zu übereignen? Nach 90 Jahren! Moralische Aspekte hin oder her, die staatlichen Akteuere handeln unrechtmäßig. Hier wird also der Versuch unternommen, eventuell begangenes Unrecht durch neues Unrecht zu kompensieren. Aber da gehe ich weiter.
Die Zionisten reklamieren ein Heimatrecht in Palästina und begründen dies damit, dass vor 2.000 Jahren schon Juden in Palästina lebten. Das könnte man gerade noch akzeptieren, aber was ist mit den Khasaren, die immerhin mehr als 80 Prozent der jüdischen Bevölkerung im Staate Israel ausmachen? Die hatten um das Jahr 1.000 ihre Heimat in der heutigen Süd-Ost-Ukraine, dort, wo gerade der Krieg tobt, und niemals auch nur ein Würzelchen in Palästina. Ich verstehe nicht, wie man daraus ein Existenzrecht für den Staat Israel ableiten kann. Dann gibt es noch eine andere Seite zu dieser Gesamtthematik, die allerdings ein absolutes Tabu ist: Die Vertriebenen aus den deutschen Ostgebieten. Diese wurden erst vor 80 Jahren aus ihrer Heimat vertrieben, aber denen wird nicht einmal ansatzweise ein Heimatrecht zugestanden. Ach ja, das sind Deutsche und die sind an allem Unheil sowieso selbst schuld und so ist jegliches Recht auf Recht ausgeschlossen.
Leider muss ich es hier anführen: Meine Mutter musste die Akademie in Dresden verlassen, weil sie nicht „der Partei“ beitreten wollte und wurde am 13. Februar 1945 ausgebombt. Mein Vater kam aus Russland. Ich bin ein Flüchtlingskind. Im Gegensatz zu manchen gefeierten Politikern, die sich heute als Kriegstreiber gerieren und deren Großväter in der SS dienten, finden sich unter meinen Ahnen keinerlei Parteigenossen Hitlers. Mein Großonkel war Franz Kafka. Mir diesem Hintergrund erlaube ich mir eine unvoreingenommene Beurteilung, auch was Juden betrifft und den Völkermord in Palästina.
Gleiches Recht für alle gibt in der BRD nicht mehr
In der BRD gilt schon lange nicht mehr, dass alle vor dem Gesetz gleich sind. Man denke nur an die erschreckend milden Urteile für migrantische Messerstecher oder die Schandurteile gegen Corona-Kritiker. Oder die Urteile wegen Beleidigung. Oder auch die Prozesse gegen hundertjährige, die zu Jugendstrafen (!) verurteilt wurden, weil sie Sekretärin in einem Lager waren. Die deutschen Regierungen, die deutsche Justiz, sind verfangen in einem Nationalmasochismus, der alles tut, jedem Deutschen im Ansatz zu verbieten, auch nur ein wenig Nationalstolz zu haben. Nein, Nationalstolz ist nicht rechtsradikal, das ist eine Notwendigkeit für jede Nation, die überleben will. Aber das ist wohl nicht das Ziel. Wie sonst konnte Kanzler Scholz grinsend daneben stehen, als der US-Präsident Biden die Sprengung von Nordstream angekündigt hatte. Oder wie konnte jemand Minister werden, der mit Deutschland noch nie etwas anfangen konnte. In jedem anderen Land hätte eine solche Aussage ein Ministeramt vollkommen ausgeschlossen. Der Beispiele wären viele anzuführen.
Es geht nicht nur um Raubkunst. Ganz allgemein muss es ein Ende haben, Forderungen zu stellen, die sich auf vermeintliche Rechte beziehen, die mehr als eine Generation vor der Gegenwart liegen. Und ja, das sehe ich auch für Deutsche. Es ist unsinnig, heute Ansprüche zu stellen auf Rückgabe der ehemaligen deutschen Ostgebiete, die schon drei oder vier Generationen lang von jemand anderem bewohnt und bewirtschaftet werden. Es muss aufhören, dass die „Jewisch Claims Conferenz“ immer noch Ansprüche formuliert und diese überhaupt angehört und diskutiert werden. Und es muss aufhören, dass sich Israel alles erlauben kann, ohne jemals fürchten zu müssen, dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Oder in einem Satz: Es muss wieder gleiches Recht für alle gelten. Solange noch über Rückgabe von NS-Raubkunst an jüdische Erben überhaupt gesprochen wird, ist das nicht der Fall.
Zum Bild oben: Wieviele Kunstgegenstände sind von den Armeen der Alliierten geraubt und außer Landes gebracht worden? Hat da jemals jemand Rückgaben gefordert?
Lesen Sie dazu mein Werk „England, die Deutschen, die Juden und das 20. Jahrhundert“. Sie erhalten eine andere Sicht auf das 20. Jahrhundert, vor allem darauf, wer diese schrecklichen Kriege angezettelt hat, ja unbedingt brauchte. Ein Kapitel heißt: „Vom Nationalsozialismus direkt zum Nationalmasochismus“. Bestellen Sie Ihr Exemplar direkt beim Verlag hier oder erwerben sie es in Ihrem Buchhandel.